Aktuelle Meldung
Das Thüringer Finanzmininsterium informierte den Steuerberaterverband Thüringen in seinem Schreiben vom 09.02.2023 über die Annahme des Vorschlags für ein Kontingentierungsverfahren bei der Abgabe der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf. Ministerin Heike Taubert sieht den 31. Mai 2023 als geeigneten Abschlussstichtag an und bittet um Beachtung der folgenden Eckpunkte:
- Vorlage von Abarbeitungsplänen bei den jeweils zuständigen Finanzämtern bis 17. Februar 2023
- Angabe der Anzahl der in den Monaten Februar bis Mai – jeweils bis zum Monatsende – abzugebenden Erklärungen unter Angabe der Aktenzeichen
- Lineare Verteilung der Erklärungsabgabe auf die vier Monate.
Die Finanzämter sind unterrichtet worden, Anträgen, die diesen Vorgaben Rechnung tragen, stillschweigend zu entsprechen. Nur im Falle einer Beanstandung werde an die Steuerkanzlei herangetreten.
Damit wurde zwar der Forderung des Steuerberaterverbandes Thüringen vom 17.01.2023 nach einer pragmatischen Lösung für die Abgabe der Feststellungserklärungen nach dem 31. Januar 2023 entsprochen; gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage nach der kurzen Frist von einer Woche für die Vorlage der Abarbeitungspläne bei den zuständigen Finanzämtern.