4 Tipps: So beugen Kanzleien dem Grundsteuer-Stress vor
Eines ist klar: Das Arbeitspensum in Steuerkanzleien wird auch 2022 nicht weniger. Neben der aktuell zu bewältigenden Überbrückungshilfe IV kommen in diesem Jahr die To-dos in Sachen Grundsteuerreform hinzu. Damit die Gemeinden die Grundsteuer 2025 neu erheben können, fordert der deutsche Fiskus bis Ende kommenden Oktober von jedem Grundstücks-, bzw. Immobilieneigentümer eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Auf Steuerkanzleien, die die dafür notwendigen Informationen ihrer Mandanten ans Finanzamt übermitteln, wartet ein zusätzlicher Berg an Arbeit. Mit der richtigen Vorbereitung bleibt dieser zwar sportlich, mutiert aber nicht zum Schweißtreiber.
Von Christoph Buluschek, Leiter Account-Management & Produktmarketing bei Agenda Software
Verfassungswidrig. Mit diesem Urteil kippte das Bundesverfassungsgericht 2018 die Bemessungsgrundlage für die derzeit gültige Grundsteuer. Die Richter waren sich einig: Eine Reform des verkrusteten Modells muss her. Diese soll sich künftig stärker an den tatsächlichen Immobilienwerten orientieren – und so für mehr Gerechtigkeit sorgen. Damit die Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer auf Basis der neuen Gesetzesgrundlage erheben können, müssen schon jetzt sämtliche Grundstücke, Immobilien und landwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Steuerkanzleien müssen dafür aber nicht nur unterschiedliche Berechnungsmodelle (bund- und länderspezifisch) beachten, sondern haben zusätzlich nur ein relativ kurzes Zeitfenster – vom 01.07. bis 31.10.2022 – zur Übermittlung der Daten.
Kanzleien können sich schon jetzt auf die bevorstehende Arbeitslast vorbereiten
Damit in Kanzleien die Zeichen in Sachen Grundsteuer ab Juli nicht auf Sturm stehen, können Steuerberater schon jetzt einiges tun, um dem hohen Arbeitspensum vorzubeugen. Die klare Empfehlung dabei lautet: Den Mandanten rechtzeitig über die anstehende Grundsteuerreform zu informieren und einzubinden. Nur so ist gewährleistet, dass jeder Grundstücks-, bzw. Immobilieneigentümer seine Daten pünktlich preisgibt. Zwar müssen Mandanten für die Abgabe der Feststellungserklärung nur eine überschaubare Anzahl an Informationen bereitstellen, dennoch werden sie dafür die persönliche Unterstützung ihres Beraters benötigen. Nicht nur, weil es sich um eine neue Erklärung handelt, sondern weil viele Mandanten mit den Begrifflichkeiten für die notwendigen Daten vermutlich nur wenig anzufangen wissen. Darüber hinaus werden gerade bei älteren Immobilien Informationen wie die Wohnfläche schlichtweg nicht vorliegen. Im Gegenzug werden gerade jüngere Mandanten einfache Erklärungen selbst via Elster oder in Einzelfällen gar auf Papier abgeben – und sich deshalb erst gar nicht in der Kanzlei melden.
Um als Steuerberater den Überblick zu behalten, wer von den Mandanten Unterstützung benötigt, ist es wichtig, sich und seine Mandanten rechtzeitig auf die Grundsteuerreform vorzubereiten:
Tipp 1: Alle Mandanten frühzeitig über die Grundsteuerreform informieren
Dabei sollten Kanzleien zunächst herausfinden, wer von ihren Mandanten zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet ist. Ein erster Anhaltspunkt kann neben der Anlage V der Einkommensteuer auch das Anlagevermögen von betrieblichen Mandanten sein. Von Haus- oder Grundstücks-Eigentümern, die ihre Objekte nicht vermieten – sondern beispielsweise selbst nutzen – fehlen diese Daten jedoch häufig. Deshalb: Wer sicher gehen will, dass kein Mandant bei der Erklärung durchrutscht, sollte jeden einzelnen anschreiben und um Rückmeldung bis zu einer bestimmten Frist bitten. Und: Bei Mandanten, die sich bis zu diesem Datum nicht gemeldet haben, noch einmal nachfassen.
Tipp 2: Checkliste anbieten – diese Daten muss der Mandant übermitteln
Damit die Daten die Kanzlei rechtzeitig erreichen, braucht der Mandant frühzeitig einen Überblick über die benötigten Informationen. So hat er genügend Zeit, gegebenenfalls noch Unterlagen zu besorgen. Die Empfehlung: Steuerberater sollten ihren Mandanten Checklisten mit an die Hand geben, die die wichtigsten Fragen beantworten. Welche Informationen muss welcher Besitzer übermitteln? Bis wann sollten diese in der Kanzlei sein? Dabei hilft es ungemein, wenn Kanzleien ihren Mandanten zudem mitteilen, wo sie die gewünschten Informationen finden können:
- Im Grundbuchblatt,
- im bestehenden Einheitswert- oder Grundsteuerbescheid,
- sowie in den Unterlagen zum Kauf der Immobilie.
Tipp 3: Daten kopieren und digital archivieren
Kanzleien sollten sich Kopien der notwendigen Unterlagen von ihren Mandanten geben lassen, um die Daten zu verifizieren und gegebenenfalls fehlende Informationen ohne Nachfrage selbst nachlesen zu können. Am besten geschieht dies digital – das erleichtert auch die Ablage in der Akte.
Tipp 4: Relevante Daten so früh wie möglich erfassen – nicht erst ab Juli
Zwar läuft die Frist erst ab Juli, jedoch hat der Staat wie oben bereits beschrieben das Übermittlungsfenster mit Ende Oktober 2022 relativ knapp bemessen. Auch wenn sich bereits erste Zweifel an dem straffen Zeitplan auftun, sollten Kanzleien so bald wie möglich mit der Erfassung beginnen. Wer sich bereits vor Juli ans Werk macht, riskiert am Ende keinen Datenstau. Deshalb der Tipp: Sobald Kanzleien wissen, dass ihr jeweiliger Mandant von der Reform betroffen ist, sollten sie ihm den entsprechenden Grundsteuer-Vorerfassungsbogen zukommen lassen. Diesen finden Kanzleien für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohneigentum und unbebaute Grundstücke beispielsweise unter agenda-steuerberater.de/grst-mandanten
Liegen alle Daten zu den Grundstücken vor und sind diese in der entsprechenden Kanzlei-Software hinterlegt, kann der Steuerberatende ab Juli die Informationen ganz einfach per Mausklick direkt ans Finanzamt übermitteln – und entzerrt damit sein Arbeitspensum.
Fazit: Die Bewältigung der Grundsteuerreform in den Steuerkanzleien ist eine Mammutaufgabe. Wer sich jedoch rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt und seine Mandanten schon jetzt darauf vorbereitet, kann den Chancen, die sich daraus ergeben, positiv entgegensehen. Denn neben einem attraktiven Zusatzgeschäft birgt das Thema auch die Möglichkeit, neue Mandanten zu gewinnen.
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