Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld: Steuerberaterverband fordert Einführung einer Bagatellgrenze
Aus dem Kreis der Mitglieder häufen sich Beschwerden über die Abschlussprüfungen der Anträge auf Kurzarbeitergeld. Die Hauptkritik richtet sich dabei auf das vielfach empfundene Missverhältnis zwischen der betragsmäßigen Differenz zwischen Antrag und Anspruch einerseits und dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand zum Abgleich.
Leider stehen den Abschlussprüfern der Agenturen für Arbeit bei den Prüfungen keine Bagatellgrenzen oder weitreichende Ermessensentscheidungen zu Verfügung. Sie müssen auch bei kleinsten Abweichungen tätig werden. Der Bundesrechnungshof fordert eine Nachprüfung jedes Antrags. Ein Wirtschaftlichkeitsgebot kennt das Verfahren bislang nicht.
Der Steuerberaterverband Thüringen hat die guten Kontakte in die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit mit Schreiben vom 22.03.2022 genutzt, um darauf hinzuweisen, dass aufgrund der zahlreichen Zusatzaufgaben in den Kanzleien Verzögerungen bei den Abschlussprüfungen nicht zu vermeiden sind.
Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind mit den anhaltenden Beantragungen von Überbrückungshilfen, deren Schlussabrechnungen und den Vorbereitungen der Feststellungserklärungen aufgrund der Grundsteuerreform mehrere Großprojekte in den Kanzleien zu stemmen.
Der Steuerberaterverband setzt sich dafür ein, eine angemessene Nichtaufgriffsgrenze einzuführen, unterhalb derer die Abschlussprüfer aufgrund eines Wirtschaftlichkeitsgebots nicht erneut tätig werden müssen. Das würde sowohl den Kanzleien als auch den Agenturen für Arbeit Entlastung verschaffen und verhindern, dass sich der Prüfungszeitraum und der Anspruchszeitraum nicht noch erheblich weiter voneinander entfernen.