BMF: Bekanntgabe des Basiszinses zur Berechnung der Vorabpauschale
Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2025 für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG für 2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 10.1.2025 - IV C 1 - S 1980/00230/009/002).
Hintergrund: Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2025 ist unter Anwendung des Basiszinses vom 2. Januar 2025 zu ermitteln.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2025 einen Wert von 2,53 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.
BMF, Schreiben v. 10.1.2025 - IV C 1 - S 1980/00230/009/002, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (lb)
Quelle: NWB Verlag