Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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BMF-Schreiben: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Wenn ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausweist, als er nach dem Umsatzsteuergesetz schuldet, dann schuldet er nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG auch den Mehrbetrag.

Wenn jemand in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, so schuldet er nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag.

Rechtsprechung zum Ausweis eines negativen Betrages
Der BFH hat mit Urteil v. 26.6.2019, XI R 5/18, entschieden, dass ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, nicht nach § 14c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UStG geschuldet wird.

BMF-Schreiben regelt Anwendung
Die Finanzverwaltung hat dieses Urteil in seinem aktuellen Schreiben aufgegriffen und äußert sich in verschiedenen Fallkonstellationen zur Anwendung bzw. Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze. Im Fokus stehen dabei:

  • Abrechnung über eine Entgeltminderung
  • Abrechnung über eine (angeblich) erbrachte Leistung
  • Abrechnung mittels Gutschrift

Zudem wird der UStAE geändert.

 BMF, Schreiben vom 18.04.2023, III C 2 - S 7282/19/10001 :005

Quellen: haufe.de/BMF