BMF-Schreiben zur Stufe II des Mehrwertsteuer-Digitalpakets
Die Regelungen zum Versandhandel (zukünftig „Fernverkäufe“) wurden als Teil des sog. E-Commerce-Pakets durch das Jahressteuergesetz 2020 grundlegend überarbeitet. Obwohl es zeitweise danach aussah, als ob die Einführung der neuen Regelungen nochmals verschoben wird, ist nun damit zu rechnen, dass zum 1. Juli 2021 europaweit eine Umsetzung erfolgt.
Am 1. April 2021 hat das Bundeszentralamt für Steuern nunmehr pünktlich die Anzeige zur Nutzung der neuen Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop (OSS) und Import-One-Stop-Shop (IOSS) in seinem Online-Portal freigeschaltet. Am gleichen Tag wurden in einem BMF-Schreiben Details klargestellt, so dass auf dieser Basis Mandanten und Berater die notwendigen Maßnahmen in Angriff nehmen können.