Bundestag beschließt Wachstumschancengesetz
Am 17.11.2023 hat der Bundestag das im Vorfeld viel diskutierte Wachstumschancengesetz beschlossen. Damit soll zum einerseits die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden, andererseits Impulse für die Wirtschaft gesetzt werden, dauerhaft mehr zu investieren und Innovationen voranzutreiben.
Das Gesetz sieht dabei u.a. folgende Maßnahmen vor:
- Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft
- befristete Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Stärkung der steuerlichen Forschungszulage
- Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € und Verbesserung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro
Den Gesetzentwurf insgesamt hatte der Finanzausschuss mit rund 40 Änderungsanträgen noch deutlich verändert. Unter anderem wurde die sogenannte Zinshöhenschranke noch aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Da der Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind weitere Änderungen zu erwarten.
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