Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Cyberangriff: Mögliche Probleme bei den eAU-Meldungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat darauf hingewiesen, dass es aufgrund eines Cyberangriffs auf den IT-Dienstleister BITMARCK zu kurzfristigen Störungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gekommen ist. Wie BITMARCK mitteilte, werden die AU-Daten zwar wieder elektronisch verarbeitet, allerdings sind Folgewirkungen nicht ausgeschlossen. Von der Störung waren rund 80 Krankenkassen betroffen, für die BITMARCK als Dienstleister tätig ist.

BITMARCK hatte die KBV darüber informiert, dass die eigenen Frühwarnsysteme Angriffe auf BITMARCK-interne Systeme gemeldet hätten. Im Zuge der Schadensprävention hat die BITMARCK Kunden- und interne Systeme vom Netz genommen, um negative Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen und die BITMARCK zu verhindern.

Durch diese präventiven Maßnahmen war die Verarbeitung von eAUs vorübergehend gestört. Die von den Arztpraxen an die Krankenkassen gesendeten Daten seien von Montagabend (24.04.2023, 22:00 Uhr) bis Donnerstagmorgen (27.04.2023, 04:00 Uhr) fast durchgängig als fehlerhaft abgewiesen worden. 

Die KBV hat den Arztpraxen geraten zu prüfen, ob sie bei dem Versand von eAUs seit Montagabend Fehlermeldungen erhalten haben. Dort, wo dies der Fall ist, sollten sie die AU-Daten so schnell wie möglich erneut an die Krankenkassen senden, damit die Arbeitgeber diese abrufen können. Die Ärzte sind ohnehin verpflichtet, bei Störungen der eAU das Ersatzverfahren (Papierform) anzuwenden.

Arbeitgeber sollten demnach von den jeweiligen Arztpraxen die Papier-AU erhalten. Parallel empfiehlt die KBV den Arbeitgebern, die eAUs ggf. erneut bei den Krankenkassen abzurufen. 

Die BITMARCK ist Dienstleister unter anderen für die DAK Gesundheit, die IKK Classic, die Hanseatische Krankenkasse sowie viele Betriebskrankenkassen.

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