Deutsche Steuerberater-Versicherung verliert Geschäftserlaubnis
Die BaFin hat für die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war, hieß es zur Begründung von der Behörde.
Die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe befindet sich damit auch formell in der Abwicklung. Die finanziellen Probleme des Bonner Unternehmens sind seit Jahren bekannt. Mit insgesamt 4411 Rentenanwärtern und 3652 Rentenbeziehern (Stand Ende 2020) gehört die Deutsche Steuerberater-Versicherung zu den kleinen Pensionskassen im Land.
Auf die bestehenden Versicherungsverträge habe der Entzug der Geschäftserlaubnis jedoch keinerlei Auswirkung, hieß es am Freitag. Diese werde die Pensionskasse mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit und damit im Normalfall bis zum Lebensende der Versicherten oder gegebenenfalls deren Hinterbliebenen erfüllen, hieß es.
Schon seit Oktober 2018 nahm die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs keine neuen Versicherten mehr auf. Auch später spielte eine mögliche Öffnung für Neukunden keine Rolle mehr, heißt es im Unternehmen. Um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter zu sichern, benötige die Pensionskasse kein Neugeschäft, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert und nicht abhängig vom etwaigen Neugeschäft seien.
Quelle: Handelsblatt.com