Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Empfehlungen der Mindestlohnkommission

Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns - Beschluss der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehr-heit, gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite, einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen. Gleiches gilt für die Begründung, die ebenfalls gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande gekommen ist.

Der gesetzliche Mindestlohn wird in folgenden Stufen erhöht: 

  • zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto und
  • zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Im Oktober 2022 wurde durch den Deutschen Bundestag der Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12,00 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und so das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission vorübergehend ausgesetzt.

Im Rahmen der heutigen Entscheidung hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission die Tarifentwicklung seit der letzten Mindestlohnanpassung der Kommission auf 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt. Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.

Beschluss und Bericht der Mindestlohnkommission