Endspurt für die Abgabe der Grundsteuererklärungen
Bisher sind rund 680.000 Feststellungserklärungen (Stand 06.01.2023) in den Finanzämtern in Thüringen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 55 Prozent. Insgesamt werden im Freistaat 1,25 Millionen Erklärungen erwartet. Seit dem 1. Januar 2023 gehen täglich ca. 5.000 Erklärungen in den Finanzämtern ein.
Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren. Die Registrierung bei ELSTER sowie die Verwendung des eingerichteten Benutzerkontos sind kostenlos.
Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich.. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.
Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen zur Grundsteuer können sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Dafür sind seit Anfang der Woche die neuen regionalen Grundsteuer-Hotlines in den zuständigen Finanzämtern freigeschaltet. Die elf Finanzämter sind unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 08:00 Uhr erreichbar:
Altenburg
0361 57 3623 780
Eisenach
0361 57 3618 780
Erfurt
0361 57 3615 780
Gera
0361 57 3625 780
Gotha
0361 57 3637 780
Ilmenau
0361 57 3638 780
Jena
0361 57 3626 780
Mühlhausen
0361 57 3614 780
Pößneck
0361 57 3624 780
Sondershausen
0361 57 3639 780
Suhl
0361 57 3619 780
Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" häufig gestellte Fragen und verschiedene Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Einfamilienhaus
- Eigentumswohnung
- Geschäftsgrundstück
- gemischt-genutztes Grundstück
- Land- und Forstwirtschaft
- Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung
- Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus
Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.
Quelle: Auszug aus Medieninformation Nr. 01/2023 des Thüringer Finanzministeriums