Erleichterungen bei Kug-Abschlussprüfungen
Aus den Kreisen der Bundesagentur für Arbeit erreichte uns die Nachricht, dass den operativen Servicestellen bereits ab 12.04.2022 in Bezug auf die Kug-Abschlussprüfungen Prozessvereinfachungen genehmigt werden. Konkret soll der Überprüfungszeitraum auf 1/3, mindestens jedoch drei Monate, verkürzt werden können. Das ist für den Regelfall vorgesehen, von dem im Einzelfall ohne Begründung abgesehen werden kann. Unterlagen sind dann nur für den verkürzten Überprüfungszeitraum nachzureichen.
Angedacht ist ebenso, dass für Anträge, die eine Auszahlung von Kurzarbeitergeld zzgl. Sozialversicherungsbeiträgen von nicht mehr als gesamt 1.000 € bewirkt haben, auf eine Nachprüfung verzichtet werden kann, wenn bereits zum Antragszeitpunkt alle relevanten Lohnunterlagen vollständig vorlagen.
Leider handelt es sich um eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Sollten uns weitere Details bekannt werden, informieren wir Sie gern an dieser Stelle.
Damit hat die Bundesagentur für Arbeit erfreulicherweise Kritikpunkte aufgegriffen, die der Steuerberaterverband Thüringen adressierte. Angesichts der noch unklaren Auswirkungen der Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine ist damit zu rechnen, dass Anträge auf Kurzarbeitergeld weiterhin zu den gefragtesten Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen gehören und damit in den Steuerberatungskanzleien anhaltend hohen Aufwand verursachen. Die Abschlussprüfungen finden zeitlich versetzt statt und bedürfen im Einzelfall umfangreichen Abstimmungen zwischen Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Steuerberatungskanzlei.