Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Erstes anhängiges Verfahren gegen Grundsteuer

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg sowie die Verbände Haus & Grund aus Baden und aus Württemberg haben vor dem FG Baden-Württemberg eine Musterklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg gebracht. Es trägt dort das Az. 8 K 2368/22.

Das Bundesland Baden-Württemberg hat ein eigenes modifiziertes Bodenwertmodell eingeführt; im Wesentlichen werden dort die Flurstücksfläche und der Bodenrichtwert der Bewertung zugrunde gelegt. Mit der Klage werden verfassungsrechtliche Bedenken, etwa ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, geltend gemacht.

Obschon Thüringen das sog. „Bundesmodell“ der Bewertung zugrunde legt, kann man sich auch vor Finanzämtern im Freistaat Thüringen bereits auf dieses erste Verfahren aus Baden-Württemberg berufen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass auch in weiteren Bundesländern Musterklagen insbesondere gegen das Bundesmodell anhängig gemacht werden.