Frist verlängert: Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückunghilfe III jetzt bis 31.10.2021 möglich
Erstanträge und Änderungsanträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur einmal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen. Nur bei Erstanträgen bis 30.06.2021 werden noch Abschlagszahlungen geleistet.
Rückwirkende Anträge für die erste und zweite Phase der Überbrückungshilfe können im Rahmen der dritten Phase nicht gestellt werden. Soloselbstständigen soll spätestens zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe ermöglicht werden.
Quelle: FAQ-Katalog