Steuerberaterverband Thüringen e.V.
News Detail

Gegen Benachteiligung von Einzelkanzleien im MoPeG

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird 2024 in Kraft treten. Präsidentin Andrea Recknagel hat heute Dirk Adams, Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, vor dem Hintergrund des anstehenden Generationenwechsels bei vielen in einer Einzelkanzlei organisierten Freiberuflern bei der dringlichen Änderung des Gesetzes um Unterstützung gebeten.

Hintergrund

Die Reform führt zu einer massiven Ungleichbehandlung zwischen einer Sozietät aus mehreren Freiberuflern und solchen Berufsträgern, die in Einzelkanzleien organisiert sind. Das MoPeG eröffnet einer Sozietät aus zwei Freiberuflern den Weg in die Personenhandelsgesellschaft, z. B. in eine GmbH & Co. KG. Damit stehen ihr auch alle Optionen zur Umwandlung offen. Dies wirkt sich positiv auf die Unternehmensnachfolgeplanung aus, denn Nachfolgeinteressenten bevorzugen in der Regel haftungsbeschränkte Rechtsformen.

Freiberufler, die in einer Einzelkanzlei organisiert sind, können die Möglichkeiten der Umwandlung dagegen nicht nutzen. Die Unternehmensnachfolge gestaltet sich hier deutlich komplizierter. Die Ungleichbehandlung hat gravierende Folgen. Etliche Unternehmensnachfolgen von Einzelkanzleien dürften dadurch behindert oder sogar verhindert werden. Will ein Steuerberater, der in einer Einzelkanzlei tätig ist, beispielsweise eine Berufskollegin aufnehmen, kann er nur eine GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH oder AG gründen und dann per Einzelübertragung alle Mandatsverhältnisse und alle Verträge (Miete, Leasing etc.) auf diese neu gegründete Gesellschaft übertragen. Das funktioniert aber nur, wenn alle Vertragspartner dem zustimmen! Damit entsteht enormer bürokratischer Zusatzaufwand, für den es keine Rechtfertigung gibt.

Wenn man der Steuerberatersozietät den Weg in die Personenhandelsgesellschaft eröffnet, obwohl sie aus Freiberuflern besteht, müsste erst recht der Einzelsteuerberater eine Option für diesen Weg erhalten. Eine Anpassung des § 152 UmwG, wie sie auch von Experten aus der Praxis befürwortet wird, könnte Abhilfe schaffen.