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Grundsicherung: Bundestag beschließt Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 in 2. und 3. Beratung den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsenenberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) (BT -Drs.  20/1411 ) beschlossen.

Der Entwurf wurde dabei entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs.  20/1768 ) beschlossen.

Damit wurden insbesondere folgende Regelungen beschlossen: 

§  Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine aus dem AsylbLG in das SGB II und SGB XII

§  Sofortzuschlag für Kinder in den Mindestsicherungssystem i. H. v. 20 € monatlich

§  Einmalzahlung für Erwachsene in den Mindestsicherungssystemen i. H. v. 200 €

§  Einmalzahlung für Beziehende von Arbeitslosengeld I i. H. v. 100 €

Die BDA hatte zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und an der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales teilgenommen.

Im Vergleich zur ursprünglich versandten Formulierungshilfe, die den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine betrifft, wurde mit der Beschlussempfehlung eine Übergangsregelung für den Rechtskreiswechsel in § 74 Abs. 5 SGB II geschaffen. Diese Übergangsregelung gilt bis zum 31. August 2022 und ist notwendig, um die lückenlose Gewährung bedarfsdeckender Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine bei der praktischen Umsetzung des Rechtskreiswechsels sicherzustellen. 

Das Gesetz muss noch im Bundesrat beraten und im Bundesgesetzblatt vereinbart werden. Die Regelungen sollen am 1. Juli 2022 in entsprechende Kraft treten.

Quelle: VWT
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