Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Klimagespräch mit dem Thüringer Finanzministerium

Zum Klimagespräch mit dem Thüringer Finanzministerium (TFM) trafen sich am 16.03.2022 die Präsidenten und Geschäftsführer von Kammer und Verband mit dem Steuerabteilungsleiter Dr. Carsten Burbank und weiteren Vertretern des Ministeriums. 

Auf Basis einer im Vorfeld abgestimmten Tagesordnung mit zwölf Schwerpunktthemen wurden aktuelle Probleme sowohl auf Seiten des Berufsstandes als auch auf Seiten der Thüringer Finanzverwaltung besprochen. 

Als Wichtigstes Ergebnis ist der Verzicht der Thüringer Finanzverwaltung auf die Durchführung eines Vorabanforderungsverfahrens gem. § 149 Abs. 4 AO für die Steuererklärungen des Jahres 2021 einzuordnen. 

Die stetigen Appelle von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Thüringen haben Wirkung gezeigt. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert als auch die am Klimagespräch beteiligten Vertreter des TFM haben bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, unter welcher enormen Arbeitsbelastung die Thüringer Steuerberatungskanzleien seit über zwei Jahren stehen und in absehbarer Zeit auch noch stehen werden. 

Von vorab angeforderten Steuererklärungen für das Jahr 2020 sind zum Stand 16.03.2022 erst 42 % bei den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Insofern bittet das TFM die Thüringer Steuerberater/innen im Gegenzug um einen kontinuierlichen Erklärungseingang, um die Finanzämter kontinuierlich auszulasten. 

Bei der im 4. Corona-Steuerhilfegesetz vorgesehenen Fristverlängerung für die Steuererklärungen der Jahre ab 2021 sowie einem Fristenabschmelzungsmodell für folgende Veranlagungszeiträume wird das Thüringer Finanzministerium die Interessenlage der Thüringer Steuerberaterinnen und Steuerberater im Blick behalten und im Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Fristverlängerung votieren. 

Des Weiteren wurden die Umsetzung des Grundsteuerreformgesetzes, die verspätete Zustellung der Post der Thüringer Finanzverwaltung durch private Zustelldienste, geplante Maßnahmen der Thüringer Finanzverwaltung zur Reduzierung der Durchlaufzeiten bei der Einkommensteuerveranlagung, die Arbeit und Koordination der Prüfdienste sowie Möglichkeiten zur Beschleunigung der Zuteilung von Steuernummern besprochen.