Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Kurzarbeitergeld und steigende Energiepreise

Grundsatz
Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ist ausschließlich wegen aktueller Preissteigerungen, insbesondere beim Gas und anderen Energieträgern, nicht möglich.

  • Ein Anspruch auf Kug besteht, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht.
  • Preissteigerungen stellen kein unabwendbares Ereignis im Sinne des Kug dar, da es sich hierbei um ein übliches, allgemeines Marktrisiko handelt. Daher sind Preissteigerungen nicht als unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts anzusehen, das die Ausführung der Arbeit in einem Betrieb, wie zum Beispiel in Folge eines Brandes, vorübergehend teilweise oder ganz unmöglich machten.
  • Wirtschaftliche Ursachen für Arbeitsausfälle im Sinne des Kug liegen vor bei konjunkturell bedingten Auftrags-/Nachfragerückgängen, strukturellen Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen der Wirtschaft oder Störungen in der (internationalen) Arbeitsteilung und damit Ursachen, die sich durch Marktveränderungen/-verschiebungen aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben. Hohe Energiepreise werden wie auch Preissteigerungen bei anderen Betriebskosten hiervon nicht erfasst.

Zur Frage, ob Kurzarbeitergeld bei steigenden Energiekosten gezahlt werden kann, wurden FAQ veröffentlicht. Die Regionaldirektionen wurden hierüber informiert.

Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 03.09.2022 sind für energieintensive Unternehmen bzw. Betriebe insbesondere sog. Wirtschaftshilfen vorgesehen (s. Ziffer 11 „Unternehmenshilfen“ und Ziffer 12 „Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen“). Diese Hilfen beziehen sich auf das KfW-Sonderprogramm sowie die Prüfung der Bundesregierung, wie zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die wegen der Gasmangellage bzw. nicht tragfähiger Energiekosten die Produktion einstellen müssen. Darüber hinaus soll der sogenannte Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert werden.