Mindestlohnerhöhung wirkt sich auf Minijob-Verträge aus
Mit dem 01.07.2021 stieg der gesetzliche Mindestlohn vom 9,50 € auf 9,60 € pro Stunde. Da Minijobber im Monat prinzipiell aber nicht mehr als 450 € verdienen darf, muss eventuell die Arbeitszeit verringert werden. Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Beispiel: Arbeitete ein Minijobber bisher 47 Stunden im Monat zu einem Mindestlohn von 9,50 €, so erhielt er 446,50 @. Bleibt es bei dieser Stundenzahl, würde mit dem neuen Mindeststundenlohn von 9,60 € die Grenze vom 450 € überschritten, denn jetzt würde der Minijobber 451,20 € verdienen. Die regelmäßige Arbeitszeit sollte also verringert werden.
Unvorhersehbares bringt Minijob nicht in Gefahr
Wird die Grenze wegen eines gelegentlichen und nicht vorhersehbares Ereignisses überschritten, ist das allerdings unproblematisch und führt nicht zur Beendigung des Minijobs. Ein unvorhersehbares Ereignis liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Minijobber einen anderen wegen Krankheit ausgefallenen Arbeitnehmer vertritt.
Als gelegentlich ist ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen. Bei unvorhersehbar höherem Verdienst in der Zeit vom 01.06. bis 31.10.2021 wurde die Grenze allerdings auf vier Monate angehoben.
Quelle: haufe.de