Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Mitgliederseminar am 23.11.2021: Wichtige Änderungen zum Transparenzregister

Das neue Geldwäschegesetz bringt auch für Steuerberater eine Vielzahl neuer Pflichten und hat die alten Pflichten neu definiert. Steuerberater haben die Pflicht zur Identifizierung des Mandanten und zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Durch den Wegfall der Mitteilungsfiktion werden in Zukunft erheblich mehr Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden müssen. Auch Rechtseinheiten, die bislang von der Meldepflicht ausgenommen sind, müssen nun, innerhalb der genannten Übergangsfristen, eine Meldung zum Transparenzregister machen.

Der Steuerberaterverband Thüringen lädt Sie ein, sich in einem kostenfreien Onlineseminar einen Überblick zur aktuellen Gesetzeslage, den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen und den derzeit wichtigen Brennpunkten zu verschaffen.

Dazu wird am 23.11.2021 von 10:30 bis 12:00 Uhr Rechtsanwalt Dr. Nils H. Harbeck die aktuellen Anforderungen rund um das Transparenzregister und dessen Herausforderungen für Steuerberater erläutern.

Den detaillierten Seminarinhalt finden Sie in der unter der Beschreibung. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung, formlos per E-Mail an Berit Lütz berit.luetz@stbverband-thueringen.de oder per Fax an 0361 55833-10.