Steuerberaterverband Thüringen e.V.
News Detail

Neues BMF-Schreiben zu geschäftlichen Bewirtungskosten

Das BMF erläutert in seinem Schreiben im Einzelnen

  • den Inhalt der Bewirtungsrechnung
  • die Erstellung der Bewirtungsrechnung
  • digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege sowie
  • Bewirtungen im Ausland.

Das neue BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die im jeweiligen Veranlagungszeitraum maßgeblichen Betragsgrenzen des § 33 UStDV zu beachten sind. Für bis zum 31.12.2022 ausgestellte Belege über Bewirtungsaufwendungen ist der Betriebsausgabenabzug unabhängig von den nach der KassenSichV geforderten Angaben zulässig. Führen die neuen Regelungen über die nach der KassenSichV geforderten Angaben zu erhöhten Anforderungen an die Nachweisführung, sind diese verpflichtend erst für Bewirtungsaufwendungen vorauszusetzen, die nach dem 1.7.2021 anfallen.

BMF, Schreiben vom 30.06.2021

Quelle: Haufe Online Redaktion