Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Präsidentin Andrea Recknagel fordert angemessene Fristverlängerung bei der Grundsteuer

Nach den jüngsten Pressestatements aus dem Thüringer Finanzministerium zur Grundsteuerreform und der klaren Absage von Finanzministerin Heike Taubert an eine Fristverlängerung hat sich Präsidentin Andrea Recknagel heute in einem Schreiben an die Ministerin gewandt. Erläutert wurde, dass die Steuerberatungskanzleien mit einer Vielzahl an Fragen von verunsicherten Steuerpflichtigen konfrontiert seien. Zudem liefen in den Kanzleien die komplexeren Grundsteuerfälle auf, beispielsweise aus der Land- und Forstwirtschaft. Das Beschaffen der notwendigen Unterlagen sowie das Berücksichtigen unterschiedlicher Rechtsnormen nach dem Bundesmodell und verschiedener Ländermodelle sei aufwändig und bedürfe mehr Zeit als bis zum Abgabeschluss am 31.10.2022. 

Die Verbandspräsidentin widersprach der Finanzministerin, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater zwei Jahre lang Zeit hatten, sich auf die Grundsteuerreform vorzubereiten. Andrea Recknagel: "Angesichts der [...] in anderem Zusammenhang schon mehrfach aufgezeigten Zusatzaufgaben für Steuerberatungskanzleien aufgrund der Corona-Pandemie bestand neben dem Tagesgeschäft keine Möglichkeit, die Abgabe der Feststellungserklärungen früher vorzubereiten. Konkrete Informationen, mit welchen Datenbeständen und vorausgefüllten Informationen die Steuerpflichtigen zur Abgabe der Feststellungserklärungen aufgefordert werden, lagen erst zu Beginn 2022 verbindlich vor."

Andrea Recknagel fasste die Erfahrungen von vielen Berufsangehörigen aus den letzten Wochen zusammen: "Der geplante Start am 1. Juli dieses Jahres ist leider missglückt. Die Überlastung des Elster-Portals schürte Missmut bei den Steuerpflichtigen. Die nachträglich im Juli und August durch die Finanzverwaltung erstellten Musteranleitungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen zeigen, dass eine selbsterklärende und anwenderfreundliche Bedienung des Portals für viele Bürgerinnen und Bürger ohne IT-Kenntnisse nicht gegeben ist. Damit nehmen die Anfragen für den Berufsstand zu."

Abschließend übermitttelte der Steuerberaterverband seine Forderungen an das Thüringer Finanzministerium:

Verlängerung der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen

Aus unserer Sicht sollte die Abgabefrist für Steuerpflichtige und ihre Berater um ein halbes Jahr verlängert werden.

Erlass der Feststellungsbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Die Finanzbehörden sollten die Feststellungsbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. So könnten Bescheide offengehalten werden. Das hätte den Vorteil, dass Steuerpflichtige oder ihre Berater die Daten ohne größeren Aufwand auch nachträglich nochmals berichtigen könnten. Andernfalls dürften viele Grundstückseigentümer gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegen, um die sonst drohende Bestandskraft abzuwenden. Das wiederum würde die Finanzbehörden stark belasten.

Datenimport in die Grundsteuererklärung gewährleisten

Beim Aufbau der Grundstücksdatenbank (LANGUSTE) muss die Einspeisung der Daten in eine vorausgefüllte digitale Grundsteuererklärung gewährleistet werden. Dadurch ließen sich künftig etwaige Abweichungen zwischen Datenbestand und tatsächlichen Angaben des Steuerpflichtigen schon im Zeitpunkt der Anfertigung der Steuererklärung feststellen. Aufwendige Einspruchsverfahren würden damit verhindert. Dies wäre ein Gewinn für alle Verfahrensbeteiligten.