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PSVaG setzt Beitragssatz für 2022 auf 1,8 Promille fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am 16.11.2022 den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt.

Im Juni 2022 bewegten sich die Anzahl der vom PSVaG gesicherten Schäden sowie das zugehörige Schadenvolumen in etwa auf dem Vorjahresniveau. Aufgrund des schwierigen Kapitalmarktumfeldes sowie geringerer entlastender Effekte (insbesondere einer geringeren Rückstellung für Beitragsrückerstattung) hatte der PSVaG Ende des ersten Halbjahres einen Beitragssatz für 2022 über dem Vorjahreswert (0,6 Promille), aber unter dem langjährigen Mittel (2,7 Promille) erwartet. Diese Entwicklungen haben sich im zweiten Halbjahr weiter verfestigt.

Aufgrund des Beitragssatzes von 1,8 Promille und der gemeldeten Beitragsbemessungsgrundlage von 373 Mrd. € liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rd. 653 Mio. € (im Vorjahr 217 Mio. €).

Für Zusagen über Pensionskassen ist in diesem Jahr neben dem oben genannten Beitrag in Höhe von 1,8 Promille ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 Promille zu entrichten. In Höhe des zusätzlichen Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds vorgenommen.

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Der PSVaG hat rd. 101.200 Mitglieder. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz. In diesem ist das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben.

Quelle: PSVaG