Systemrelevanz 3.0
Die Thüringer Landesregierung hat heute informiert, dass nach zwei schulfreien Tagen am 03./04.01.2022 bis 14.01.2022 in den Schulen Distanzunterricht durchgeführt wird. Eine Notbetreuung für Kinder, die nicht am Distanzunterricht teilnehmen können, gebe es aber nur für Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, so Bildungsminister Holter.
Damit geht die Frage der Systemrelevanz der steuerberatenden Berufe in Thüringen in eine neue Runde. Bislang hat die Landesregierung in Thüringen zwar gern auf die systemrelevante Arbeit der Kanzleien bei den Themen Lohn- und Gehaltsabrechnung, Krisenberatung, Berechnung und Beantragung von Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld und Quarantäneentschädigung sowie pünktliche Steuerdeklaration vertraut, jedoch jedes Bekenntnis vermieden, diese Tätigkeiten in die Liste der kritischen Infrastruktur aufzunehmen. Das steht im Wertungswiderspruch zu den meisten anderen Bundesländern.
Die Berufskammer hat bereits gegenüber den wesentlichen Ministerien darauf gedrungen, diesen überfälligen Schritt nachzuholen, den Kammer und Verband unermüdlich einforderten.
Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, endlich eine verständliche Liste an Tätigkeiten vorzulegen, aus der systemrelevante Tätigkeiten konkret hervorgehen und damit für Rechtsklarheit zu sorgen. Es kann nicht sein, dass wieder Eltern mit Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern notfalls kontrovers ausdiskutieren müssen, wer Anspruch auf die Notbetreuung hat. Die Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe sind für das Gemeinwesen unerlässlich, insbesondere in Zeiten, in denen Finanzhilfen über Existenzen entscheiden. Sie sind systemrelevant!
Nachtrag vom 23.12.2021: Das Thüringer Finanzministerium hat das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ersucht, die Angehörigen und Beschäftigten der steuerberatenden Berufe in die Liste der kritischen Infrastrukturen aufzunehmen und damit die Kindernotbetreuung zu gewährleisten.