Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Thüringer Existenzsicherungsprogramm gestartet

In Thüringen steht seit dem 1. Dezember 2022 ein eigenes Härtefallprogramm für gewerbliche Unternehmen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, zur Verfügung. Die Programmplattform bei der Thüringer Aufbaubank ist bereits freigeschaltet. Über das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ können Unternehmen, deren Energiekosten sich mindestens verdoppelt haben und denen deshalb absehbar eine Zahlungsunfähigkeit droht, finanzielle Hilfen vom Land erhalten. Dazu zählen auch weitere kleine und mittlere private Unternehmen (z.B. Genossenschaften, gGmbHs, wirtschaftliche Zweckbetriebe von Vereinen etc.), die in einer Positivliste ergänzend zum Förderprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus sieht das Förderprogramm auch eine Unterstützung für von der Energiekrise mittelbar betroffene Unternehmen vor.

Für das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ stehen dem Wirtschaftsministerium aus dem Sondervermögen des Landes 120 Millionen Euro zur Verfügung. Bei Strom und Gas greift ab einer Vervierfachung der Kosten künftig das geplante Härtefallprogramm des Bundes.

Das TMWWDG hatte im Vorfeld die berufsständischen Organisationen Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer Thüringen in die Erarbeitung der Richtlinie eingebunden. Verbandsvorstandsmitglied Yvonne Reich: "Es ist richtig, dass der Freistaat Thüringen vorangeht. Hier geht es jedoch nicht um ein breit angelegtes Unterstützungsprogramm wie bei den Überbrückungshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Antragsvoraussetzungen des Thüringer Existenzsicherungsprogramms sind eng. Damit sollen zielgerichtet die Unternehmen unterstützt werden, die aufgrund fehlender alternativer Finanzierungsmöglichkeiten vor dem Aus stünden."