TLVwA: Clearingstelle für Probleme bei Anträgen nach § 56 IfSG
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat eine Clearingstelle zur Lösung von Problemen bei Anträgen aus § 56 IfSG eingerichtet. Steuerberaterinnen und Steuerberatern wird empfohlen, die beanstandeten und von ihnen vertretenen Verfahren - entsprechend aufbereitet in einer Übersicht nach Vorgangskennung/Antragsteller/Änderungsbegehren - in das Clearingstellenverfahren über die E-Mail-Adresse: entschaedigung.ifsg@tlvwa.thueringen.de einzubringen. Dort wird dies als Änderungsantrag bewertet und man wird dem Begehren nachgehen.
Mit Blick auf die durchschnittliche Bearbeitungszahl von wöchentlich 2.500 und 3.000 Anträgen ist im Clearingstellenverfahren ein hoher Arbeitsanfall zu verzeichnen. Es ist mit einer erhöhten Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Hintergrund:
Seit Pandemiebeginn wurden mit Stand vom Juli 2021 ca. 86.400 Anträge zur Bearbeitung gestellt, von denen rund 63.900 bearbeitet wurden. Die Bearbeitung der Verfahren bindet im Thüringer Landesverwaltungsamt eine hohe Personalkapazität. Da es sich hierbei ausweislich der o. g. Zahlen um ein Massengeschäft handelt, arbeitet das TLVwA seit Anfang des Jahres 2021 mit dem digitalen Fachverfahren ifsg-online, das seitens des Bundes bereitgestellt und finanziert wurde, um eine länderübergreifende einheitliche Entschädigung im Rahmen eines volldigitalen effizienten Verfahrens zu realisieren. Neben Thüringen beteiligen sich hieran elf weitere Länder (BW, BB, HB, HE, MV, NDS, NRW, RP, SL, SA, SH).
Quelle: TLVwA
Hinweis vom Steuerberaterverband Thüringen: Das Einreichen der Fälle bei der Clearingstelle hemmt die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nicht.