Ukraine-Krieg und Sanktionen: KfW-Sonderprogramm für Unternehmen
Unternehmen, welche im Rahmen des Ukraine-Krieges von Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten, gestiegenen Energiekosten (bei mind. 3 Prozent Energiekostenanteil am Umsatz 2021) oder Umsatzrückgang (mind. 10 Prozent des Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus) betroffen sind, können seit dem 9. Mai 2022 über ihre Hausbank auf das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 zugreifen.