Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Vorwegerinnerung für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen wurden eingestellt I Deaktivierung der Legitimationsdatenbank

Das Thüringer Finanzministerium hat dem Steuerberaterverband Thüringen mitgeteilt, dass ab 2023 auf weitere Hinweisschreiben zu fälligen Steuervorauszahlungen verzichtet wird. Darüber hinaus wird auf eine Änderung bei der Steuerkontoabfrage hingewiesen.

Der Steuerberaterverband Thüringen begrüßt die Einstellung der Erinnerungsschreiben grundsätzlich, hatte jedoch bereits im letzten Klimagespräch kritisiert, Änderungen von Verfahrensabläufen mit flächendeckenden Auswirkungen frühzeitiger bekanntzugeben, um Steuerberaterinnen und Steuerberater in die Lage zu versetzen, mit mehr zeitlichem Vorlauf Mandantinnen und Mandanten planmäßig zu informieren.

Aus dem Schreiben des Thüringer Finanzministeriums vom 06.12.2022

Einstellung der Versendung der Schreiben zur Vorwegerinnerung für künftige Fälligkeiten für Einkommen- und Körperschafsteuervorauszahlungen

Gemäß§ 37 EStG bzw. § 8 KStG i. V. m. § 37 EStG haben Steuerpflichtige Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, welche für den laufenden Veranlagungszeitraum geschuldet wird, jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu entrichten. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen jeweils mit einem Vorauszahlungsbescheid (überwiegend im Rahmen der Jahressteuerfestsetzung) fest.

Steuerpflichtige oder steuerlich Bevollmächtigte wurden bislang einen Monat vor Fälligkeit der jeweiligen Vorauszahlung mit einem maschinell erstellten Hinweisschreiben an die demnächst fällige Steuerzahlung erinnert, soweit in den Grundinformationen zum Steuerkonto kein SEPA-Lastschriftmandant für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen gespeichert war.

Die Versendung dieser Zahlungserinnerungen wird ab dem 1. Quartal 2023 eingestellt. Mit der Versendung des letzten „Hinweisschreibens" im November 2022 wurde zusätzlich ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Verfügung gestellt. Ich empfehle Ihnen, betroffene Mandanten nochmals ausdrücklich auf die Möglichkeit der Erteilung entsprechender SEPA-Lastschriftmandate sowie die damit verbundene Verringerung des Risikos verspäteter (Voraus-) Zahlungen hinzuweisen.

Deaktivierung der Legitimationsdatenbank

Die Legitimationsdatenbank, die bislang Abrufe zur Steuerkontoabfrage gewährleistet, wird bundesweit beginnend ab November 2022 sukzessive abgeschaltet (Sperrung für Neuanträge in „Mein ELSTER" bereits ab November 2022; Deaktivierung im Rahmen der ERiC-Schnittstelle bis spätestens April 2023). Damit wird die Verfahrensweise bei der Antragstellung und der Erteilung der Berechtigung zur Einsichtnahme in Steuerkonten komplett umgestellt.

Von der Umstellung betroffen sind Personen, die in der Vergangenheit bereits einen sogenannten ,,Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage" gestellt haben und hierdurch Daten bei der Finanzverwaltung elektronisch abrufen können oder zukünftig abrufen wollen (Steuerkontoabfrage).

Die Abschaltung erfolgt in mehreren Teilschritten je nach Umsetzungszeitpunkt in den einzelnen Bundesländern. Zum genauen Umsetzungszeitpunkt in Thüringen innerhalb der o.g. Rahmenbedingungen liegen mir bisher leider keine konkreten Informationen vor. Insoweit besteht eine Abhängigkeit Thüringens von bundesweiten Vorhabenplanungen und Vorgaben.

Für steuerliche Berater gibt es künftig zwei Möglichkeiten, Datenabrufbefugnisse zu erlangen.

  • Abgabe von elektronischen Vollmachten mittels Nutzung der Vollmachtdatenbanken: Hierdurch kann die Vollmacht in der Art gestaltet werden, dass die Abrufrechte beinhaltet sind. Zusätzlich besteht hierbei auch die Möglichkeit Untervollmachten zu erteilen. Es handelt sich immer um eine Vertretungsvollmacht, die bei Bedarf um eine Empfangsvollmacht erweitert werden kann.
  • Abgabe von elektronischen Vollmachten über „Mein ELSTER“: Hierbei handelt es sich jedoch um Vollmachten, die nicht auf die Vollmachtsvermutung gestützt sind, aber ebenfalls die Erlangung der Datenabrufberechtigungen (ohne Untervollmachten), sowie die Möglichkeit der Abgabe einer Empfangsvollmacht ermöglichen.

Die Softwarehersteller sowie etwaige Nutzer werden über die Verfahrensumstellung grundsätzlich auch über das Verfahren „Mein ELSTER“ informiert.

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Gleichzeitig möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken und wünsche Ihnen und Ihren Mitgliedern eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie für das kommende Jahr alles Gute.

Michael Groeger-Tepke“