Vorzeitige Anforderungen: Präsidentin Recknagel trifft Finanzministerin Taubert
Auf das Schreiben von Verbandspräsidentin Andrea Recknagel an Finanzministerin Heike Taubert, in dem die vorzeitigen Anforderungen von Steuererklärungen des VZ 2020 als unangemessen kritisiert wurden, fand heute ein Gespräch im Thüringer Finanzministerium statt.
Darin erkundigte sich die Ministerin nach der derzeitigen Arbeitssituation in den Steuerberatungskanzleien. Andrea Recknagel legte dar, welcher praktische Aufwand sich hinter den Anträgen auf die verschiedenen Corona-Wirtschaftshilfen, den Anträgen auf Kurzarbeitergeld (Kug) oder Quarantäneentschädigung verberge. Die Präsidentin verdeutlichte zudem, dass von der Bundesagentur für Arbeit jeder Antrag auf Kug geprüft würde, was mit erheblichem Aufwand in den Kanzleien verbunden ist. Zudem stehen die Schlussrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bevor. Diese zusätzlichen Aufgaben müssen erledigt werden, obwohl auch Kanzleien von krankheits- und quarantänebedingten Personalausfällen betroffen sind. Aus diesen Gründen kämen weitere 12 Prozent vorzeitige Anforderungen von Steuererklärungen zum 22.02.2022 zur Unzeit.
Vor diesem Hintergrund sei ferner zu beachten, dass wegen der nicht verlängerten Offenlegungsfristen von Jahresabschlüssen in den Kanzleien zuvorderst die Erklärungen der Kapitalgesellschaften zu bearbeiten seien. Die vorzeitigen Anforderungen beträfen vielfach jedoch Arbeitnehmerveranlagungen.
Von dem - außerhalb der Corona-Krise - berechtigten Interesse der Finanzverwaltung nach einem gleichmäßigen Erklärungseingang müsse angesichts der Hochbelastung in den Kanzleien abgewichen werden, etwa durch eine Modifikation mit sechs Prozent vorzeitigen Anforderungen zum 01.03.2022 und weiteren sechs Prozent zum 30.04.2022. Dem Wunsch entsprach die Ministerin nicht, sicherte jedoch zu, die Möglichkeit zur Fristverlängerung über die Anforderungen des § 149 Abs. 3 AO hinaus wohlwollend prüfen zu lassen. Das entbinde die Kanzlei nicht vom substantiierten Vortrag im Einzelfall. Dennoch müssten Personalengpässe und die Anzahl an Vorabanforderungen angemessen Berücksichtigung finden.
Andrea Recknagel resümierte: "Ich hätte mir mehr Entgegenkommen bei den Vorabanforderungen in Thüringen gewünscht. Vielleicht ergibt sich jedoch aufgrund einer allgemeinen Fristverlängerung auf Bundesebene, für die sich der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin massiv stark macht, noch einmal eine neue Dynamik."
An dem Gespräch nahmen weiterhin der Präsident der Steuerberaterkammer Thüringen Dr. Herbert Becherer, der Steuerabteilungsleiter im TFM Dr. Carsten Burbank, der Abteilungsleiter Zentrale Aufgaben Matthias Machts sowie Verbandsgeschäftsführer Martin Wiederhold teil.