Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Agenturen für Arbeit fordern neue Vollmachten im Kug-Verfahren

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der Verhinderung von Leistungsmissbrauch eine neue interne Weisung erlassen, wonach in Anzeigeverfahren Kurzarbeit und Antragsverfahren auf Kurzarbeitergeld, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern als Bevollmächtigte für Arbeitgeber durchgeführt werden, eine auf das Kug-Verfahren bezogene, schriftliche Vollmacht einzuholen ist.

Es ist nach Auffassung des Steuerberaterverbandes Thüringen damit zu rechnen, dass in den nächsten Wochen vermehrt Berufskolleginnen und Berufskollegen aufgefordert werden, neue Vollmachten auf Basis des Musters nachzureichen. Die häufig Verwendung findenden Standardvollmachten in steuerlichen Angelegenheiten werden von der Bundesagentur sowie den örtlichen Agenturen für Arbeit nicht mehr anerkannt.