Hilfen von der Bürgschaftsbank Thüringen
Zur Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten wirtschaftlichen Herausforderungen haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen die Rahmenbedingungen für das Bürgschaftsgeschäft in Thüringen angepasst und dieses wichtige Finanzierungsinstrument gestärkt. In diesem Zusammenhang sind die Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um - gemeinsam mit den Partnern der Bürgschaftsbank - den kleinen und mittelgroßen Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld einen schnellen und einfachen Finanzierungszugang zu ermöglichen. Bis zunächst 31.12.2020 gelten folgende Änderungen:
- Bürgschaftsobergrenze EUR 2,5 Mio.
- Bürgschaftsobergrenze BBT express TEUR 250
- Bürgschaftsobergrenze BBT basis TEUR 250
- Beschleunigte Entscheidungsverfahren
Im Infoblatt (Stand 17.03.2020) erhalten Sie eine Übersicht der Maßnahmen. Alle weiteren Voraussetzungen für eine Bürgschaft bleiben bestehen. Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen die regionalen Ansprechpartner und Herr René Albrecht zentral unter der Tel.-Nr. 0361 2135170 zur Verfügung.