Steuerberaterverband Thüringen e.V.

Thüringen erweitert Corona-Überbrückungshilfe mit eigenen Billigkeitsmaßnahmen ab 01.08.2020

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Thüringer Richtlinie "Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen" veröffentlicht, die am heutigen 10.07.2020 in Kraft tritt.

Hinweis: Der Antrag auf die Thüringer Sonderhilfen für nachfolgend benannte Unternehmen/Unternehmer kann erst ab 01.08.2020 gestellt werden.

  1. Besonders betroffene Dienstleistungsbranchen (wie z.B. das Hotel- und Beherbergungsgewerbe, das Gastgewerbe, die Reise- und Veranstaltungsbranche, Resebüros, Reiseveranstalter, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, Sportdienstleister, sonstige Unterhaltungs- und Erholungsdienstleister, Saunas, Solarien, Bäder etc.) sollen entsprechend den Beschlüssen des Thüringer Landtags zum Thüringer Mantelgesetz bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent förderfähig sein. Die Umsatzschwelle des Bundes wird damit für diese Branchen aus Landesmitteln um zehn Prozentpunkte abgesenkt. Dafür stehen bis zu 65 Millionen Euro zur Verfügung.
     
  2. Außerdem sollen in Thüringen Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen zum Bundesprogramm erfüllen, zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 erhalten. Dafür stehen bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung.