Steuerberaterverband Thüringen e.V.
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Präsident Zeng bittet Thüringer Finanzministerium um Kulanz bei der Steuererklärungsfrist

Verbandspräsident Sebastian Zeng hat sich am 2. Mai mit Blick auf das Fristende zur Abgabe der Steuererklärungen 2023 an das Thüringer Finanzministerium gewandt und um Freiraum bei der großzügigen Gestattung von Fristverlängerung durch die Finanzämter gebeten. 

Begründet wurde dies in erster Linie durch die anhaltend hohe Belastung in den Steuerberatungskanzleien durch die Abarbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die Thüringer Aufbaubank (TAB). Nach dem Einreichen der Schlussabrechnungen ist eine erhebliche Zunahme an Rückfragen zu verzeichnen, die massiv Zeit binden und bei Fristüberschreitung unter dem Damoklesschwert der Rückforderung der Überbrückungshilfen stehen. Nach Aussage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Ländlichen Raum wird die Abarbeitung mindestens bis 2027 andauern. Dieser Umstand ist deshalb zu berücksichtigen, weil zum Zeitpunkt der Festlegung der Rückführung der Steuererklärungsfristen auf ein Niveau wie vor der Pandemie, ganz andere Zeitvorgaben berücksichtigt wurden.

Zudem funktioniert der obligatorische Stammdatenabgleich zwischen der TAB und der Finanzverwaltung in vielen Fällen nicht fehlerfrei. Dahingehende Gespräche mit dem Thüringer Finanzministerium befinden sich in einem konstruktiven Dialog. Besonders ärgerlich ist es, wenn verwaltungsinterne Gründe, auf die weder Steuerpflichtiger noch steuerlicher Berater Einfluss haben, größere zeitliche Belastungen in den Steuerberatungskanzleien nach sich ziehen.

Hintergrund: Das vordringlich zuständige Bundesfinanzministeriums wird derzeit nur übergangsweise geleitet und eine bundeseinheitliche Lösung ist aufgrund des Regierungswechsels im Bund derzeit nicht kurzfristig zu realisieren.