Steuerberaterverband Thüringen e.V.

Sind Ihre Mandanten bereit für die E-Rechnungspflicht?

Alle Unternehmen, auch Kleinunternehmen, werden ab dem 1. Januar 2025 in der Pflicht sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird im nächsten Schritt mit Übergangsregelungen verpflichtend.

 

Sind Ihre Mandanten bereit für die E-Rechnungspflicht?

Falls nicht, sollten Sie den Mandanten helfen, welche die Umsetzung der notwendigen ersten Schritte noch immer vor sich herschieben. Denn die Vorteile, die die E-Rechnung mit sich bringt, liegen klar auf der Hand:

  • Effizientere Arbeitsabläufe aufgrund medienbruchfreier Prozesse
  • Weniger Zeitaufwand aufgrund korrekter Daten
  • Niedrigere Kosten aufgrund der Einsparungen bei Papier, Porto und Aktenschränken
  • Mehr Transparenz aufgrund der Beleghaltung in der Cloud
  • Optimiertes Cash-Management aufgrund des schnelleren Zahlungseingangs und der Möglichkeit zum Skontoabzug

 

Mandantenrundschreiben

Der Verband hat für Sie als Mitglied ein Mandantenrundschreiben zur E-Rechnungspflicht erstellt, welches Sie sich gern im Mitgliederbereich herunterladen können. Ebenso können Sie Ihren Mandanten das Seminar „Die neue eRechnung aus Sicht des Unternehmens“ am 16.10.2024 empfehlen. Von 09:00 bis 10:30 Uhr beantwortet Steuerberater Marco Krappatsch praxisbezogen Fragen der Unternehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen:

  • Wie ist der aktuelle Stand zum Thema "eRechnung"?
  • Wer ist zukünftig verpflichtet, eRechnungen zu erstellen?
  • Wie muss eine eRechnung aussehen?
  • Wie empfange und versende ich eRechnungen?
  • Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis 250 Euro und Unternehmen, die selbst keine Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u. ä.)?

Ihre Mandanten können das Seminar zum Vorteilspreis für Mitglieder buchen … hier!