Sind Ihre Mandanten bereit für die E-Rechnungspflicht?
Alle Unternehmen, auch Kleinunternehmen, werden ab dem 1. Januar 2025 in der Pflicht sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird im nächsten Schritt mit Übergangsregelungen verpflichtend.
Sind Ihre Mandanten bereit für die E-Rechnungspflicht?
Falls nicht, sollten Sie den Mandanten helfen, welche die Umsetzung der notwendigen ersten Schritte noch immer vor sich herschieben. Denn die Vorteile, die die E-Rechnung mit sich bringt, liegen klar auf der Hand:
- Effizientere Arbeitsabläufe aufgrund medienbruchfreier Prozesse
- Weniger Zeitaufwand aufgrund korrekter Daten
- Niedrigere Kosten aufgrund der Einsparungen bei Papier, Porto und Aktenschränken
- Mehr Transparenz aufgrund der Beleghaltung in der Cloud
- Optimiertes Cash-Management aufgrund des schnelleren Zahlungseingangs und der Möglichkeit zum Skontoabzug
Mandantenrundschreiben
Der Verband hat für Sie als Mitglied ein Mandantenrundschreiben zur E-Rechnungspflicht erstellt, welches Sie sich gern im Mitgliederbereich herunterladen können. Ebenso können Sie Ihren Mandanten das Seminar „Die neue eRechnung aus Sicht des Unternehmens“ am 16.10.2024 empfehlen. Von 09:00 bis 10:30 Uhr beantwortet Steuerberater Marco Krappatsch praxisbezogen Fragen der Unternehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen:
- Wie ist der aktuelle Stand zum Thema "eRechnung"?
- Wer ist zukünftig verpflichtet, eRechnungen zu erstellen?
- Wie muss eine eRechnung aussehen?
- Wie empfange und versende ich eRechnungen?
- Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis 250 Euro und Unternehmen, die selbst keine Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u. ä.)?
Ihre Mandanten können das Seminar zum Vorteilspreis für Mitglieder buchen … hier!