Steuerberaterverband Thüringen e.V.
E-Rechnung für Mandanten

Sind Ihre Mandanten bereit für die E-Rechnungspflicht?

Alle Unternehmen, auch Kleinunternehmen, werden ab dem 1. Januar 2025 in der Pflicht sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird im nächsten Schritt mit Übergangsregelungen verpflichtend.

 

Sind Ihre Mandanten bereit für die E-Rechnungspflicht?

Falls nicht, sollten Sie den Mandanten helfen, welche die Umsetzung der notwendigen ersten Schritte noch immer vor sich herschieben. Denn die Vorteile, die die E-Rechnung mit sich bringt, liegen klar auf der Hand:

  • Effizientere Arbeitsabläufe aufgrund medienbruchfreier Prozesse
  • Weniger Zeitaufwand aufgrund korrekter Daten
  • Niedrigere Kosten aufgrund der Einsparungen bei Papier, Porto und Aktenschränken
  • Mehr Transparenz aufgrund der Beleghaltung in der Cloud
  • Optimiertes Cash-Management aufgrund des schnelleren Zahlungseingangs und der Möglichkeit zum Skontoabzug

 

Mandantenrundschreiben

Der Verband hat für Sie als Mitglied ein Mandantenrundschreiben zur E-Rechnungspflicht erstellt, welches Sie sich gern im Mitgliederbereich herunterladen können. Ebenso können Sie Ihren Mandanten das Seminar „Die neue eRechnung aus Sicht des Unternehmens“ am 04.12.2024 empfehlen, welches wir aufgezeichnet haben und nun in der Videothek zur Verfügung steht. Steuerberater Marco Krappatsch hat darin praxisbezogen Fragen der Unternehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen beantwort, z. B.:

  • Wie ist der aktuelle Stand zum Thema "eRechnung"?
  • Wer ist zukünftig verpflichtet, eRechnungen zu erstellen?
  • Wie muss eine eRechnung aussehen?
  • Wie empfange und versende ich eRechnungen?
  • Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis 250 Euro und Unternehmen, die selbst keine Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u. ä.)?

Ihre Mandanten können das Video zum Vorteilspreis für Mitglieder buchen … hier