Gutachtenservice
Im Rahmen des Festsetzungs-, Einspruchs- oder Klageverfahrens müssen Berufsangehörige rechtlich schwierige Sachverhalten beurteilen. Hier bieten wir Ihnen mit dem Gutachtenservice eine bedarfsgerechte Leistung an. Unter Einsatz kompetenter Steuerrechtler werden entsprechende Einzelfallgutachten erstellt. Ein weiterer Pluspunkt: Durch das Auftreten des Verbandes wird dem fachlichen Aussagegewicht des Gutachtens ein höherer Stellenwert beigemessen. Die Gutachtengebühr wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Um ein Gutachten in Auftrag zu geben, können Sie uns Ihre Fragestellung mit Sachverhalt auf dem entsprechenden Formular zusenden:
per FAX an 0361 55833-10 oder
per E-Mail an martin.wiederhold@stbverband-thueringen.de
Ablauf: Sie senden uns die Fragestellung und den zu begutachtenden Sachverhalt. Das Formular dafür können Sie sich hier herunterladen. Sie erhalten von uns die Information über die anfallenden Kosten für das Gutachten. Sie teilen uns mit, ob Sie das Gutachten erstellen lassen wollen. Falls ja, wird ein schriftlicher Gutachtenvertrag abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass keine Gutachten zu Fragestellungen des gewerblichen Grundstückhandels erstellt werden können.
Schnell und kompetent hilft Ihnen auch die Telefonische Fachberatung Ihres Verbandes.
Ihr Praxisfall im Arbeitskreis Steuerpraxis
Alternativ zum Gutachtenservice steht Ihnen der Arbeitskreis Steuerpraxis für die Lösung Ihres Praxisfalls zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.