Steuerakademie Thüringen e.V.
Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Die Akkreditierung der Steuerakademie Thüringen als Weiterbildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ermöglicht die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Prüfung der persönlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung bei Teilnahmen an Seminaren und Lehrgängen.

Einen kompletten Überblick der Fördermöglichkeiten bietet die Seite www.foerderdatenbank.de des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und Energie. Auszugweise sind nachfolgend die Förderprogramme aufgeführt, welche unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von Arbeitgebern, Mitarbeitern und Auszubildenden in Steuerberaterkanzleien in Anspruch genommen werden können. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 


Förderung des Steuerfachwirtlehrgangs über Aufstiegs-BAföG

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 50 % der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Die Bewilligung schließt weitere Förderungen derselben Maßnahme aus.

Detaillierte Informationen, Anträge und Zuständigkeiten erhalten Sie auf der Homepage.

www.aufstiegs-bafoeg.de


Berufsausbildungsbeihilfe

Die Agentur für Arbeit zahlt Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mind. einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners über Freibetrag. Der Zuschuss wird für die Dauer der Berufsausbildung monatlich ausgezahlt, rückwirkend ab dem Monat der Beantragung. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient, wird einkommensunabhängig gefördert. In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe auch während einer Zweitausbildung noch möglich.

www.arbeitsagentur.de


Ausbildungsbegleitende Hilfen

Junge Menschen können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, um eine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Diese können nach Abbruch einer
betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen können bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden. Für Jugendliche mit Behinderungen gelten einige Besonderheiten. Hilfe und Unterstützung werden individuell mit einer Beratungsfachkraft ermittelt und können deshalb nicht online beantragt werden.

www.arbeitsagentur.de/ausbildung


Weiterbildungsscheck durch das Thüringer Landesverwaltungsamt 

Gefördert werden Vorhaben zur individuellen Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck). Nicht gefördert werden Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 € durch das Thüringer Landesverwaltungsamt gefördert werden.

Bedingungen: Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommensteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.

Ihre geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden. Die Eignung des Weiterbildungsanbieters kann durch bereits vorhandene staatliche Anerkennung oder Zertifikate belegt werden. So wird für Träger, deren Angebote im Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind, die Eignung grundsätzlich anerkannt. Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden. Ihr Antrag muss beim Thüringer Landesverwaltungsamt postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen. Die Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist. Die Kombination von verschiedenen Fördermitteln ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet die Gesamtfinanzierung, die ordnungsgemäße Durchführung und die Abrechnung Ihrer Weiterbildung sicherzustellen. Die Zustimmung zu Ihrer Förderung durch den Weiterbildungsscheck erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides unter Beachtung der notwendigen Auflagen und Bedingungen. Die Auszahlung Ihres Weiterbildungsschecks erfolgt nach der Beendigung der Weiterbildung sowie der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck

 

Qualifizierungsgeld

Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (20 % bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 %) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Voraussetzungen: Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden.

Die Qualifizierung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Der Bildungsträger ist für die Förderung nach AZAV zugelassen. Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software kann nicht gefördert werden.

Das Qualifizierungsgeld muss der AG schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung beantragen. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 % der Nettoentgeltdifferenz.

 


Weiterbildungsstipendium

Gefördert werden Vorhaben zur individuellen Weiterbildung von Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Nicht förderfähig sind nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Personen des öffentlichen Rechts. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Gefördert werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 €.

Bedingungen: Das zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen. Die geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden. Die Eignung des Weiterbildungsanbieters kann durch bereits vorhandene staatliche Anerkennung oder Zertifikate belegt werden. So wird für Träger, deren Angebote im Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind, die Eignung grundsätzlich anerkannt. Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden. Der Antrag muss bei dem TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor man sich verbindlich zur Weiterbildung anmeldet bzw. damit beginnt. Die Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist. Die Kombination von verschiedenen Fördermitteln ist nicht möglich.

www.landesverwaltungsamt.thueringen.de

 


Ausbildungsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Die Förderung ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das Aufstiegsstipendium richtet sich ausdrücklich an Berufserfahrene. Eine Förderung ist sowohl für ein Vollzeitstudium als auch für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium möglich. Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen. Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen - nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

www.sbb-stipendien.de

 


Bildungsfreistellung

Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten. Beschäftigte in Thüringen haben nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) abhängig von Beschäftigungsdauer und Unternehmensgröße einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Antragstellung und die Übersicht der bereits anerkannten Bildungsveranstaltungen finden Sie auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

www.bildungsfreistellung.de

Die Vorbereitungslehrgänge der Steuerakademie auf die Prüfungen zum Steuerfachwirt sowie Fachassistent Lohn und Gehalt sind für die Bildungsfreistellung vom TMBJS anerkannt.


INQA-Coaching (vormalsUnternehmenswert Mensch plus)

Die Arbeitswelt der Zukunft wird bunter, schneller, vielfältiger. Der wichtigste Treiber dieser Entwicklungen ist die Digitalisierung. Die Chancen des digitalen Wandels gewinnbringend einzusetzen, ist auch für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Unternehmen nach­ haltige Strategien und neue Konzepte. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihre Kanzlei fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.

Wer wird gefördert?

Ihre Kanzlei kann eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland und seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 5O Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Wie wird gefördert?

Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d. h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.

https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/


Stand: November 2024. Ohne Gewähr. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Förderprogramm finden Sie auf den jeweils angegeben Internetseiten.

zum Seitenanfang