Steuerakademie Thüringen e.V.

Umwandlung: Wie kommt der Mandant unbeschadet in die GmbH?

Seminarnummer:
230529P
Referent(en):
Dipl.-Finw. (FH) Matthias Greulich
Ort/Anschrift:
Dorint Am Goethepark Weimar, Beethovenplatz 1/2, 99423 Weimar
Kategorien:
Professional - Steuern und Rechnungswesen, Präsenzseminare
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Termine:
14.06.2023 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Ampel Grün
Plätze verfügbar
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
291,55 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
374,85 € inkl. USt.

In der Praxis ergeben sich immer wieder Fragen rund um die Umstrukturierung eines Betriebes oder einer Gesellschaft. Das Seminar bietet einen aktuellen Überblick zur Umstrukturierung, wobei die steuerlichen Regelungen im Vordergrund stehen. Es werden die möglichen Umwandlungen zur Fortführung der Tätigkeit in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft besprochen und erläutert.

Die in der Praxis häufig vorkommenden Fehlerquellen werden dargestellt und Hinweise zur Vermeidung dieser rechtlichen Stolperfallen aufgezeigt. Schwerpunkt des Seminars ist die zivil- und steuerrechtliche Behandlung der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in die GmbH. Es werden die Fallstricke der Einbringungen anhand umfangreicher Praxisbeispiele aufgezeigt und erörtert. Hierbei werden die Begrenzung von Gegenleistungen und die Behandlung von Entnahmen und Einlagen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum dargestellt. Das Prinzip der rückwirkenden Besteuerung zur Verhinderung von nicht gewollten Statusverbesserungen von Veräußerungsgewinnen wird besprochen.

  • Zivilrechtlich und steuerlich zulässige Einbringungen
  • Wer ist Einbringender?
  • Einbringungsobjekte: Betrieb, Teilbetrieb und Mitunternehmeranteile, Sonderbetriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Darstellung der Systematik der rückwirkenden Besteuerung
  • Rechtsfolgen für den Einbringenden bei späterer Veräußerung der erhaltenen Anteile bzw. eingebrachten Anteile
  • Nachweis- und Meldepflichten des Einbringenden
  • Rückwirkende Besteuerung beim Einbringenden, Einbringungsgewinn I und II
  • Ersatzrealisationstatbestände, § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG
  • Gewerbesteuerpfl icht eines Einbringungsgewinns
  • Rechtsfolgen für die aufnehmende Kapitalgesellschaft
  • Wirtschaftsgut-Step-Up

Fachberaterfortbildung
2,0 h Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Schwerpunkt
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer

Teilnehmerkreis
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachanwälte für Steuerrecht
Steuerfachwirte
Fach- und Führungskräfte aus Finanzwesen und Controlling
Finanz-/Bilanzbuchhaltung

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