Steuerakademie Thüringen e.V.

Update zur Grunderwerbsteuer und zum Share Deal

Seminarnummer:
230840P
Referent(en):
Dipl.-Finw.(FH) Matthias Greulich
Ort/Anschrift:
Congress Hotel Weimar by Mercure, Kastanienallee 1, 99428 Weimar
Kategorien:
Professional - Steuern und Rechnungswesen, Präsenzseminare
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Termine:
07.11.2023 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Ampel Grün
Plätze verfügbar
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
351,05 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
434,35 € inkl. USt.

Referentenwechsel: Anstelle von Herrn Krohn wird Matthias Greulich das Seminar referieren!

Das Seminar findet ausschließlich als Präsenzseminar im Congress Hotel Weimar by Mercure (ehemals Ramada by Wyndham) statt. Die Hybridvariante kann nicht wie geplant realisiert werden.

Der Gesetzgeber hat die bestehenden Regelungen in § 1 Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG verschärft, indem die maßgebliche Beteiligungsfrist auf 90 % gesenkt wird. Das führt dazu, dass die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften deutlich häufiger Grunderwerbsteuer auslöst. Die Verlängerung der Haltefristen mit teilweise umfangreichen „unechten“ Rückwirkungen haben für bestehende Sachverhalte wesentliche Auswirkungen. Die Finanzverwaltung hat 2022 die neuen gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung der § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG veröffentlicht. Die Kenntnis dieser Änderungen ist für die gestaltende Beratung unerlässlich. Hier lauern in Bestandsfällen große steuerliche Risiken.

Anzeigepflichten, Versuch der Steuerverkürzung durch Nichtanzeige und Neuregelungen zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen

Verschärfung grunderwerbsteuerlicher Regelungen für Share Deals

  • Überblick über die Änderungen in § 1 Abs. 2a, § 1 Abs. 3 und § 1 Abs. 3a GrEStG, insbesondere Absenkung der Beteiligungsgrenzen auf 90 %
  • Verlängerung der Haltefristen auf zehn und mehr Jahre
  • Übergangsregelungen und Erlasse hierzu

§ 1 Abs. 2b GrEStG: Das Aus für RETT-Blocker-Strukturen?

  • Droht die doppelte Grunderwerbsteuer beim Signing und Closing?
  • Doppelte GrESt bei mehrfacher Zurechnung der Grundstücke

Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

  • Neuer gemeinsamer Ländererlass zum § 1 Abs. 2a GrEStG
  • Vom Tatbestand erfasste Grundstücke
  • Gesellschafterwechsel bei Formwechsel beteiligter Gesellschaften
  • Ewigkeitsregel bei beteiligten Kapitalgesellschaften
  • Neues durch das Share Deal-Gesetz mit Übergangsregelungen

Ende des Gestaltungsmodells des Erwerbs zu einem niedrigen Kaufpreis im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungen und Einbringungen

Die Anteilsvereinigung/Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 3 GrEStG

  • Mittelbare und unmittelbare Anteilsvereinigung bei zwischengeschalteten Personengesellschaften
  • Anteilsvereinigung/Anteilsübertragungen bei Kapitalgesellschaften
  • Anwendbarkeit der Steuervergünstigungen nach §§ 5 und 6 GrEStG
  • Steuerbefreiungen bei Anteilsvereinigungen
  • Wechselseitige Beteiligungen; Veränderungen der Konzernstrukturen
  • Neuregelungen durch den Share Deal

Wirtschaftliche Beteiligung nach § 1 Abs. 3a GrEStG

Die Erwerbsvorgänge im Rahmen von Umstrukturierungen

  • Übergang des Eigentums durch Verschmelzung, Spaltung
  • Formwechselnde Umwandlungen
  • Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften
  • Ersatzbemessungsgrundlage bei Verkäufen unter Wert im Rückwirkungszeitraum – Neuregelung durch das Share Deal-Gesetz

Fachberaterfortbildung
4,0 h Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Schwerpunkt
Grunderwerbsteuer

Teilnehmerkreis
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachanwälte für Steuerrecht
Steuerfachwirte
Steuerabteilungen in Unternehmen
Fach- und Führungskräfte aus Finanzwesen und Controlling

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