Steuerakademie Thüringen e.V.

Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung und Rückforderungen

Seminarnummer:
231050o
Referent(en):
Matthias Fingerhut
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Management - Kompetenz, Onlineseminare
Termine:
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
136,85 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
220,15 € inkl. USt.

Was es rechtlich zu beachten gilt!

Für viele Unternehmen und Selbstständige waren die Coronahilfen zunächst eine große Hilfe und für die Existenzsicherung wichtig. Allerdings wurden die Bestimmungen immer komplizierter. So gelten beispielsweise für die Überbrückungshilfe III Bestimmungen im Umfang von 166 Seiten – verteilt auf Bewilligungsbescheid und zum Bestandteil erklärte Richtlinien, Vollzugshinweise und FAQs. Aktuell müssen die Corona-Wirtschaftshilfen abgerechnet werden und es erfolgt eine Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Wie schon bei den Corona-Soforthilfen ist auch hier mit Rückforderungen zu rechnen. Um in diesen Fällen sicher zu agieren, ist ein grundsätzliches rechtliches Verständnis wichtig. Seien Sie nicht unvorbereitet und klären Sie bereits vorab die wichtigsten rechtlichen Fragen!

Wie sind die Coronahilfen und die einzelnen Bestimmungen des Bescheides rechtlich einzuordnen? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Was sind mögliche Gründe und Rechtsgrundlagen für Rückforderungen? Wie sollte man in solchen Fällen vorgehen und welche Rechtsbehelfe gibt es? Im Seminar werden die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen aufgeworfen und verständlich erörtert.

Rechtliche Einordnung der Corona-Hilfen

  • Billigkeitsleistungen, Rechtsgrundlagen
  • Bestandteile des Bewilligungsbescheides
  • Haupt- und Nebenbestimmungen, Zweckbindung
  • Bewilligung unter Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung
  • Vorschuss, Abschlagszahlung
  • Rechte und Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid

Rückforderungsansprüche: Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen

  • Rechtsgrundlagen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Rücknahme – bei rechtswidriger Bewilligung
  • Widerruf – bei nicht zweckgerechter Verwendung und/oder Auflagenverstoß
  • Vorläufiger Verwaltungsakt – Ersetzung durch Schlussbescheid
  • Ermessen der Behörde und Vertrauensschutz
  • Rechtsfolgen – Erstattungsansprüche, Zinsen

Rückforderungsverfahren und Klageverfahren

  • Freiwillige Rückzahlung
  • Anhörung und Rückforderungsbescheid
  • Mögliche Rechtsbehelfe, Klage beim Verwaltungsgericht
  • Fristen und Verfahren

Hinweis
Gern können Sie Ihre Fragen im Vorfeld einreichen. Bitte reichen Sie diese bis zum 14.03.2023 formlos per E-Mail an info@stbverbandthueringen.de ein.


Schwerpunkt
Spezialwissen
Haftung

Teilnehmerkreis
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachanwälte für Steuerrecht
Steuerfachwirte


Hinweis
Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail zwei Tage vor Seminarbeginn.

Neu im Programm!

« zurück zur Übersicht