Steuerliche Immobilienbewertung
- Seminarnummer:
- 240340P
- Referent(en):
- Dipl.-Finw. Wilfried Mannek
- Ort/Anschrift:
- LÉGÈRE HOTEL Erfurt, Gothaer Straße 33, 99094 Erfurt
- Kategorien:
- Professional - Steuern und Rechnungswesen, Präsenzseminare
- Geeignet für Fachberater:
- Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) - 2,0 Std.
- Termine:
-
- Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis (Verbands-Mitglieder):
- 351,05 € brutto
- Preis (Nicht-Mitglieder):
- 434,35 € brutto
Die Änderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung seit 2023 führen zu einer Erweiterung der erforderlichen Berechnungsschritte bei der Bewertung des Grundvermögens. Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer sind die Regelungen des Bewertungsgesetzes zwingend vorrangig anzuwenden. Bei überhöhten Werten müssen Sie in der Praxis die Escape-Klausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts prüfen.
Umfang des Grundvermögens
Bewertung von unbebauten Grundstücken
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Ermittlung des Gebäudeertragswerts
Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
Bestimmung des Liegenschaftszinses
Änderungen durch das JStG 2022
Neu: Bewirtschaftungskosten
▪ Indizierung erforderlich
▪ Differenzierungen nach Nutzung
▪ Lösungen bei gewerblicher Nutzung
Neu: Niedrigere Liegenschaftszinssätze
Berechnungsbeispiel 2023
Sachwertverfahren
Ermittlung des Gebäudesachwerts
Alterswertminderung
Brutto-Grundfläche
Änderungen durch das JStG 2022
Neu: Regionalfaktor
Neu: Alterswertminderungsfaktor
Berechnungsbeispiel 2023
Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte
Nur Hinweis: Bewertung in Erbbaurechtsfällen
Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
Qualifikation von Sachverständigen
Kaufpreis als Nachweis
Neuer Verwaltungserlass: Rückwirkende Berichtigung
Fachberaterfortbildung
2,0 h Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Hinweis
Bitte bringen Sie das Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz mit
Schwerpunkt
Bewertungsrecht
Teilnehmerkreis
Steuerberater
Fachanwälte für Steuerrecht
Steuerfachwirte
Steuerabteilungen in Unternehmen