Steuerakademie Thüringen e.V.

Risikomanagement

Seminarnummer:
241180o
Referent(en):
Michael Brügge
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Management - Kompetenz, Onlineseminare
Termine:
16.10.2024 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Ampel Grün
Plätze verfügbar
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
224,91 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
314,16 € inkl. USt.

Kooperationsseminar mit dem Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Aktuelle Entwicklungen zur beruflichen Haftung des Steuerberaters bei mangelhafter Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung

Das Risikomanagementseminar 2024 befasst sich mit der aktuellen Haftungsrechtsprechung zur Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung und leitet hieraus Leitlinien für die Beratungspraxis ab.

Mit Urteil vom 08.02.2024 hat der BGH die seit langem strittige Frage, ob ein Lohnbuchführungsmandat auch die Prüfung der Sozialversicherungspflicht umfasst, verneint. Zugleich hat er aber deutlich gemacht, dass der Lohnbuchführer bei einem zweifelhaften Status eines Mitarbeiters auf eine verbindliche Klärung durch den Auftraggeber hinwirken muss.

Auf der Grundlage der BGH-Entscheidung vom 26.01.2017 hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 25.01.2023 mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Jahresabschluss nicht mehr mit Fortführungswerten aufgestellt werden darf und der Steuerberater den Geschäftsführer auf eine mögliche Insolvenzreife hinweisen muss.

Abweichend von der oben angeführten BGH-Entscheidung vom 26.01.2017 hat das KG Berlin am 15.11.2022 geurteilt, dass ein Insolvenzverwalter schon nicht befugt ist, den mit der Jahresabschlusserstellung befassten Steuerberater wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Insolvenzverwalter Revision eingelegt hat.

Mit den Haftungsgefahren einer mangelhaften Gestaltungsberatung musste sich das LG Detmold in seiner Entscheidung vom 05.05.2023 auseinandersetzen. Streitgegenständlich war hier nicht nur die fehlgeschlagene steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft, sondern auch die Frage, in welchem Umfang zukünftige Steuervorteile infolge der Aufdeckung von stillen Reserven den Schaden mindern.

Ausführungen zum angemessenen Versicherungsschutz und zu den Fallstricken bei der Vereinbarung einer AAB-Haftungsbeschränkung schließen das Seminar ab.

 Grundlagen der beruflichen Haftung

  • Mandatsvertrag
  • Pflichtverletzung
  • Kausalität und Schaden
  • Mitverschulden

BGH, Urteil vom 08.02.2024 – IX ZR 137/22

  • Lohnbuchführung umfasst keine Statusprüfung  
  • Aber: Lohnbuchführer muss auf verbindliche Vorgabe durch Auftraggeber hinwirken
  • Anforderungen an die verbindliche Vorgabe durch den Auftraggeber
  • Mitverschulden

OLG Köln, Urteil vom 25.01.2023 – 16 U 179/21

  • Hinweispflicht des Steuerberaters hinsichtlich Insolvenzreife
  • Beweislast für Kausalität zwischen fehlerhafter Beratung und Insolvenzantrag

KG Berlin, Urteil vom 15.11.2022 – 21 U 55/21

  • Keine Befugnis des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung eines Insolvenzverschleppungsschadens

LG Detmold vom 05.05.2023 – 1 O 310/19

  • Einbringung Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaft
  • Kein Antrag auf Buchwertfortführung
  • Konsolidierte Schadenermittlung
  • Befreiung von latenten Steuern

AAB-Haftungsbeschränkung und notwendiger Versicherungsschutz

  • Wirksame Vereinbarung
  • Ansprüche aus Vertrag
  • Einfache und grobe Fahrlässigkeit
  • Kongruenz zwischen Haftungs- und Versicherungssumme

 

Hinweis

Die Teilnahme am Qualitätssicherungsprogramm wird für Verbandsmitglieder, die bei HDI eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, unter folgenden Voraussetzungen mit einem Prämiennachlass in Höhe von 10 % honoriert:
 
  • Teilnahme an diesem Risikomanagement-Seminar
  • Nachweis von insgesamt 40 Stunden Fortbildung durch die Steuerakademie Thüringen inklusive dieses Seminars

 

Schwerpunkt
Haftungsrecht
Jahresabschluss

Teilnehmerkreis
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachanwälte für Steuerrecht


Hinweis
Die E-Mail mit den Zugangsdaten zum Onlineseminar erhalten Sie zwei Tage vor Seminarbeginn.

Neu im Programm!

« zurück zur Übersicht