Steuerakademie Thüringen e.V.

Aufzeichnung: Umsatzsteuer und das Reverse-Charge-Verfahren 2025

Seminarnummer:
250050A
Referent(en):
Prof. Dipl.-Kfm. Rolf-Rüdiger Radeisen
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Professional - Steuern und Rechnungswesen, Aufzeichnung
Termine:
22.01.2025 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Ampel Grün
Plätze verfügbar
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
243,95 € brutto
Preis (Nicht-Mitglieder):
327,25 € brutto

Aufzeichnung: Sie erhalten mit Ihrer Buchung die Aufzeichnung des Onlineseminars. Diese wird Ihnen ca. eine Woche nach dem Seminar in Ihrem Kundenaccount für sechs Monate zur Verfügung gestellt. Das Skript wird Ihnen ebenfalls in Ihrem Account bereitgestellt. Sie können es dort innerhalb von zwölf Monaten herunterladen. Bitte beachten Sie, dass wir für Videoaufzeichnungen keine Teilnehmerzertifikate ausstellen und keine Seminarstunden anrechnen können.

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft des § 13b UStG, das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, hat in der Praxis eine herausragende Bedeutung. Die Regelung soll nicht nur das Steueraufkommen im Inland sicherstellen, sie ist für die beteiligten Unternehmer auch eine tatsächliche Erleichterung, denn sie führt zu einer deutlichen Verringerung umsatzsteuerrechtlicher Risiken. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass beide Beteiligten einen Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens erkennen und gesetzeskonform umsetzen. Fehler bei der Beurteilung können für den leistenden Unternehmer, aber auch für den Leistungsempfänger, teuer werden.

Anhand von in der Praxis relevanten Sachverhalten werden die Anwendungsfälle systematisch erläutert sowie Risiken und Lösungsmöglichkeiten identifiziert.

  • Steuerschuldnerschaft im Überblick
  • Risiken bei Nichtbeachtung der Vorschriften
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Übertragung der Steuerschuldnerschaft
  • Anwendungsfälle des Reverse-Charge-Verfahrens
  • Praktische Umsetzung: Was müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger konkret beachten?
  • Einfluss der Änderungen ab 2025 durch die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung und der E-Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren
  • Risiken bei Bezug von Leistungen im privaten Bereich

 

Schwerpunkt
Umsatzsteuer

Teilnehmerkreis
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachanwälte für Steuerrecht
Steuerfachwirte
Steuerfachangestellte

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