
Der neue Umwandlungssteuer-Erlass 2025
Aufzeichnung des Seminars vom 03.03.2025
Referent: Dipl.-Finw. (FH) Lars Mayer, Steuerberater
Dauer der Aufzeichnung: ca. 02 h 00 min
Umfang PDF-Datei mit Präsentation: ca. 80 Seiten
Inhalt
Nach mehr als einem Jahr Wartezeit hat das Bundesfinanzministerium am 02.01.2025 endlich den neuen Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht. Während die Abweichungen des Erlasses zum Entwurf überschaubarblieben, sind insbesondere die Reaktionen des BMF auf die zahlreichen Änderungen des UmwStG durch das Wachstumschancengesetzund das Jahressteuergesetz 2024 bedeutsam.
Die Änderungen werden übersichtlich und anhand eingängiger Beispiele erläutert.
Änderungen beim Buchwertantrag
- Neue Frist für Übermittlung der Umwandlungsbilanzen
- Konkludenter Buchwertantrag durch Übermittlungsart
- Neue Frist § 13 UmwStG
§ 7g EStG bei Umwandlungen
- Übergang auf andere Rechtsträger
- Auswirkung auf die zuzurechnende offene Rücklage
„Straf-“Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 3 UmwStG
- Mehrstöckige Personengesellschaftsstrukturen
- Anerkennung der BFH-Rechtsprechung zu später begründetem Betriebsvermögen
- Freibetrag und halber Steuersatz als Kompensationsmöglichkeit
- Gestaltungsmöglichkeiten rund um § 35 EStG
Das neue Antragserfordernis in § 13 UmwStG
Miteinbringung von Sonderbetriebsvermögen bei § 20 UmwStG
- Zeitliche Großzügigkeit
- Gestaltungsmöglichkeit „Überquotale Einbringung“?
- Analoge Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
- Grundsätzliche Technik der Umsetzung
- Problemkreis „Andere Gegenleistungen“
- Problemkreis „Negatives Eigenkapital“
Andere Gegenleistungen
- Berechnungen und Wertgrenzen
- Zurückbehaltene Forderungen
Einbringungsgewinn I und II
- Gewerbesteuerpflicht
- Ende des Doppel-Holding-Modells
- Billigkeitsverzicht auf Nachversteuerung
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