Die neue Kleinunternehmerbesteuerung in der Umsatzsteuer
Aufzeichnung des Seminars vom 23.09.2024
Referent: Dipl.-Kfm. Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen, Steuerberater
Dauer der Aufzeichnung: ca. 01 h 40 min
Umfang PDF-Datei mit Skript und Präsentation: ca. 40 Seiten
Inhalt
Durch das Jahressteuergesetz 2024 soll die Kleinunternehmerbesteuerung zum 01.01.2025 umfassend geändert werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 verabschiedet, in dem auch die unionsrechtlich gebotenen Änderungen bei der Kleinunternehmerbesteuerung enthalten sind.
Ab 2025 werden sich in der Europäischen Union völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen ergeben. Erstmals können deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen und ausländische Unternehmer in Deutschland die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Eingeführt wird aus diesem Grunde eine „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“ und eine nationale besondere quartalsweise Meldepflicht für Umsätze – in Deutschland beim BZSt.
Flankiert werden die Regelungen durch eine umfassende Änderung der Grundsätze der Kleinunternehmerbesteuerung. Es wird neue Grenzwerte geben, die Berechnung und die Rechtsfolgen bei Überschreitung der Grenzwerte werden fundamental geändert werden. Darüber hinaus werden Sonderregelungen für die Rechnungsausstellung geregelt.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit ab 2025 gelten werden.
Kurzüberblick über die Kleinunternehmerbesteuerung bis 2024
Nationale Kleinunternehmerbesteuerung ab 2025
Neue Grenzwerte
Berechnung des Gesamtumsatzes ab 2025
Rechtsfolgen der Kleinunternehmerbesteuerung
Rechnungsausstellung
Nationale Meldepflichten
Wahlrechte
Grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung in der EU
Anwendung der Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten
Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
Besondere Meldepflichten
Schwerpunkt
Umsatzsteuer
Teilnehmerkreis
Steuerberater
Fachanwälte für Steuerrecht
Steuerfachwirte
Steuerabteilungen in Unternehmen
Steuerfachangestellte
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