
Energiekostendämpfungsprogramm: Vorsicht wegen extrem kurzer Antragsfrist
Aufzeichnung des Seminars vom 24.08.2022
Referent: Stefan Dickmann, Steuerberater
Dauer der Aufzeichnung: ca. 1 h 30 min
Umfang PDF-Datei mit Präsentation, Skript und Anlagen: ca. 140 Seiten
Inhalt
Noch in der Sommerpause hat die Bundesregierung ihr Versprechen umgesetzt, Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig und aufgrund des Ukrainekonflikts besonders von steigenden Energiekosten betroffen sind, einen Zuschuss zu deren Energiekosten zu ermöglichen.
Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm sowie der befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022). Kanzleien sehen sich damit erneut mit dem EU-Beihilfenrecht und zudem mit einem kurzfristig aufgesetzten Zuschussprogramm konfrontiert. Außerdem macht es die extrem kurze Antragsfrist bis zum 31. August 2022 notwendig, sich sehr kurzfristig mit dem Programm vertraut zu machen.
Das Seminar geht daher auf die für die Praxis relevanten Themen des Programms ein und erläutert die Details zur Antragstellung, die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der zu erwartenden Zuschüsse und bereitet Sie damit optimal auf die Herausforderungen dieses Programms vor.
Grundlagen des Energiekostendämpfungsprogramms
Antragsvoraussetzungen
Förderhöhe
Bewilligungsverfahren
Das Antragsportal
Vorgaben des Beihilfenrechts
Der EU-Krisenrahmen
Konsequenzen durch gewährte Überbrückungshilfe
Nach Ihrem Kauf finden Sie die Aufzeichnung zum Anschauen sowie die PDF-Datei in Ihrem Kundenkonto im Bereich Meine Bestellungen!