Mitarbeitende Familienangehörige im Fokus der Deutschen Rentenversicherung
Aufzeichnung des Seminars vom 25.05.2023
Referent: Krankenkassen-Bertriebsw. Bernd Dondrup, Qualitätsmanager
Dauer der Aufzeichnung: ca. 1 h 50 min
Umfang PDF-Datei mit Skript: ca. 125 Seiten
Inhalt
Für Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten, ist es in der Regel vorteilhaft, durch ihre Beschäftigung sozialversichert zu sein. Wie bei anderen Arbeitnehmern setzt die Versicherungspflicht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis voraus. Der oder die mitarbeitende Familienangehörige zum Beispiel Ehegatten/Ehepartner, Verlobte, geschiedene Ehegatten/Ehepartner und Verschwägerte müssen in den Betrieb eingegliedert und weisungsgebunden sein. Da die Grenzen zwischen familienhafter Unterstützung und einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis oftmals fließend sind, ist eine konkrete Abgrenzung erforderlich.
Die Sozialversicherungspflicht bei Familienangehörigen ist nach den gleichen Kriterien zu entscheiden wie bei allen anderen Arbeitnehmern. Doch die Abgrenzung zwischen einem regulären abhängigen Beschäftigungsverhältnis und familienhafter Mitarbeit ist nicht immer eindeutig, weil Leistungen an mitarbeitende Familienangehörige häufig aus einer ohnehin bestehenden Unterhaltsverpflichtung resultieren. Außerdem wird die Arbeit häufig selbstständig und ohne Weisungen des Vorgesetzten erledigt.
Dieses kompakte Video berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und soll Ihnen eine fundierte Voreinschätzung hinsichtlich einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Personengruppe ermöglichen.
- Beschäftigung als Grundlage der Versicherungspflicht
- Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit
- Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt zwischen Angehörigen
- Beschäftigung anstelle einer fremden Arbeitskraft
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Angemessenes Arbeitsentgelt
- Auswirkung von fehlender Kapitalbeteiligung
- Dokumentationspflichten
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