Steuerliche Unternehmensbewertung nach §§ 199 ff BewG
Aufzeichnung des Seminars vom 28.08.2024
Referent: Dipl.-Finw. Wilfried Mannek
Dauer der Aufzeichnung: ca. 03 h 30 min
Umfang PDF-Datei mit Präsentation: ca. 155 Seiten
Inhalt
In der Praxis erfolgt die Bewertung der betrieblichen Vermögen zu rund 95 Prozent im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG. Dabei bildet der Substanzwert eine Wertuntergrenze. Das Verfahren gilt grundsätzlich auch bei der Ertragsteuer.
Das Seminar stellt die einzelnen Bewertungsansätze und Rechenschritte anschaulich dar, so dass insbesondere in Unternehmensnachfolgesituationen die Wertermittlung keinen Anlass für Streitigkeiten zwischen Übergeber und Übernehmer bildet. Dies gilt auch für die Erfassung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, der Beteiligungen und des „jungen Betriebsvermögens“. Ebenso werden die Korrekturen bei der Ermittlung des Jahresertrags erläutert. Abschließend wird die Bewertung von Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften veranschaulicht.
Bewertungssystematik
Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
- Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags
- Nichtbetriebsnotwendige Vermögen
- Beteiligungen im Betriebsvermögen
- Junges Betriebsvermögen
Faktor und Besonderheiten
Substanzwert als Mindestwert
Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften
Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Wahlrecht und Feststellungslast des Steuerzahlers
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