Zivil- und steuerrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem MoPeG
Aufzeichnung des Seminars vom 07.09.2023
Referenten: Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar und Dr. Bernd Kugelberg, StB WP RA
Dauer der Aufzeichnung: ca. 5 h 05 min
Umfang PDF-Datei mit Präsentation: ca. 380 Seiten
Inhalt
Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Aus der Öffnung der Personenhandelsgesellschaften zur Ausübung Freier Berufe ergeben sich neue Gestaltungsansätze. Für mehr Transparenz soll die Einführung eines öffentlichen Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts sorgen. Beendet das MoPeG auch das Gesamthandsprinzip und welche steuerrechtlichen Konsequenzen folgen daraus für Gesellschaft und Gesellschafter?
Das neue Personengesellschaftsrecht schafft die Möglichkeit, dass Personengesellschaften demnächst abweichend vom im Gesellschaftsvertrag festgelegten Sitz einen Verwaltungssitz im Ausland wählen dürfen. Die Neufassung des § 706 BGB bestimmt ein freies Sitzwahlrecht für registrierte Personen- und Kapitalgesellschaften. Durch die Möglichkeit eines internationalen Verwaltungssitzes wird deutschen Gesellschaften der Weg geebnet, um nun auch vermehrt in anderen Ländern der EU tätig zu werden.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den kommenden Entwicklungen und den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die durch das MoPeG geschaffen werden.
- Kurzüberblick über die Neuerungen nach dem MoPeG für die GbR, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft
- GbR, OHG und KG sowie Partnerschaftsgesellschaft in der Erbfolge: Die Konsequenzen bei nationalen Erbfolgen
- Das MoPeG und die EuErbVO - Gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland und seine Konsequenzen
- Aktuelles zu Ausschluss-/Abfindungsregelungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Regierungsbegründung zum MoPeG
- Neues zur Umwandlung und zum Statuswechsel bei Personen(handels-)gesellschaften und Partnerschaften
- Einkommensteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
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